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   VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00   

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VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00 (https://dejure.org/2002,36958)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2002 - 7 A 222/00 (https://dejure.org/2002,36958)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 7 A 222/00 (https://dejure.org/2002,36958)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 5 S 1357/97

    Erteilung eines Jahresjagdscheines; Ausländer-Jagdschein

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00
    Ob aufgrund dieser Regelungen eine Verbindung des deutschen Jagdrechts, insbesondere derjenigen der Erteilung von Jagdscheinen, zum europäischen Gemeinschaftsrecht besteht und damit der Art. 6 Abs. 1 EG-Vertrag anwendbar ist, ist sehr fraglich, kann aber letztlich offenbleiben (vgl. auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14. Januar 1999, Az. 5 S 1357/97, DÖV 1999, 699, 700).
  • VGH Bayern, 20.10.1994 - 19 B 94.1271
    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00
    Wenn der Gesetzgeber für Ausländer Erleichterungen zulässt, so auch deshalb, weil diese in aller Regel die deutsche Jägerprüfung unter wesentlich schwierigeren Umständen wegen ihres ständigen Aufenthalts im Ausland sowie wegen fehlender oder mangelnder deutscher Sprachkenntnisse, ablegen müssten, als es bei deutschen Staatsangehörigen der Fall ist (vgl. Urteil des Bayrischen VGH vom 20. Oktober 1994, Az. 19 B 94.1271, RDL 95, 44, 45).
  • BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bewirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00
    So wenig wie der Gleichheitssatz nicht alleine dadurch verletzt wird, dass Ausländer nicht dieselbe Rechtstellung wie Inländer genießen, ist er dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber das für Inländer geltende Recht nicht dem für Ausländer günstigeren Recht anpasst (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1971, Az. BVerwG I CB 21.71, RDL 1971, 325, 326).
  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 4 K 3351/14

    Rücknahme eines Jagdscheins; Anforderungen an die Jägerprüfung

    In der Rechtsprechung ist bereits mit überzeugenden Gründen geklärt, dass die Regelung des § 15 Abs. 6 BJagdG mit den darin enthaltenen Erleichterungen für Ausländer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 des EG-Vertrages verstößt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 25. Juni 2002, 7 A 222/00, juris Rn. 21 f. m.w.N.).

    Der Gleichheitssatz wird weder dadurch verletzt, dass Ausländer nicht dieselbe Rechtsstellung wie Inländer genießen, noch dadurch, dass der Gesetzgeber das für Inländer geltende Recht nicht dem für Ausländer günstigeren Recht anpasst (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 25. Juni 2002, 7 A 222/00, juris Rn. 21).

    Vielmehr obliegt es deutschen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet - und diesem Personenkreis gehört auch die Klägerin an - grundsätzlich, die Jägerprüfung nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) nach § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 23. April 1997, 19 B 96.763, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 8 ff. m.w.N. f; vgl. zu evtl. möglichen - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmen im Einzelfall im Übrigen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 25. Juni 2002, 7 A 222/00, juris Rn. 23).

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Vielmehr strebt der Gesetzgeber auf diese Weise eine Gleichbehandlung von Ausländerinnen und Ausländern mit deutschen Staatsangehörigen an, indem er tatsächlich bestehende Hindernisse für den Erwerb eines Jagdscheins in Deutschland, insbesondere die sprachliche Barriere und die weite Entfernung zwischen Wohnsitz und Prüfungsort, durch modifizierte Anforderungen abbaut, was sachlich gerechtfertigt ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 19 B 94.1271 -, Rn. 27, juris; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2002 - 7 A 222/00 -, Rn. 21, juris; VG Hamburg, Urteil vom 18. März 2015 - 4 K 3351/14 -, Rn. 36, juris).

    Im Fall des Klägers lagen auch die zuvor beschriebenen tatsächlichen Hindernisse für den Erwerb eines Jagdscheins in Deutschland, nämlich Sprachbarriere und weite Entfernung zwischen Wohn- und Prüfungsort (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2002 - 7 A 222/00 -, Rn. 23, juris), nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14

    Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und

    Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben haben, kann im Bundesgebiet ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht ausgestellt werden (Bayerischer VGH, Urt. v. 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, BayVBl. 1995, 210, juris, Rdnr. 14 ff.; VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 20 ff.).

    Dieser Personenkreis ist vielmehr grundsätzlich - auf die unter Umständen mögliche Ausnahme für den Fall, dass dem betroffenen deutschen Staatsangehörigen die Absolvierung einer deutschen Jägerprüfung nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. hierzu etwa VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 23), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an - darauf angewiesen, die Jägerprüfung im Bundesgebiet nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) auf der Grundlage des § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (so auch Bayerischer VGH, Urt. v. 23.4.1997 - 19 B 96.763 -, juris, Rdnr. 27 ff.).

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